Unsere Kanzlei in Speyer wurde in 2002 gegründet, sodass wir mittlerweile auf eine langjährige Berufspraxis in der eigenen Kanzlei blicken können. Damit wir unsere Mandanten noch besser betreuen können, gründeten wir zum 1. August 2018 eine Zweigstelle in Hannover. Dort übernahm Rechtsanwältin Iris-Christine Dornow die Vertretung der Mandanten, während in Speyer Rechtsanwalt Stefan Müller weiterhin für Sie tätig ist. Unsere Fachgebiete sind vielseitig und so sind wir Ihr Ansprechpartner in allen gängigen Rechtsfragen:
Neben den genannten Rechtsgebieten übernehmen wir auch Ihre Beratung und Vertretung im Bereich Opferschutzrecht sowie im Arbeits- und Strafrecht. Wir beraten Sie umfassend und können in der Regel direkt beim Erstgespräch einen ersten Ausblick auf die möglichen Erfolgschancen Ihres Falles haben. Es ist dabei möglich, dass wir von weiteren rechtlichen Schritten abraten und zu einer außergerichtlichen Einigung tendieren. Über die Gründe dafür klären wir Sie im Einzelfall genau auf.
Nicht immer sind rechtliche Fragen ohne juristischen Beistand zu klären. Spätestens dann, wenn Sie ein Einschreiben vom Gericht erhalten haben und Vorwürfen entgegensehen, die Sie entkräften müssen, ist die Zeit für die Beauftragung eines Rechtsanwalts gekommen. An diesem Punkt sind wir zur Stelle und beraten Sie eingehend zu einer möglichen weiteren Vorgehensweise. Sie entscheiden dann, ob Sie uns mit dem Fall beauftragen und unterzeichnen den Anwaltsvertrag. Dieser ermöglicht es uns, in Ihrem Namen tätig zu werden.
Verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck unserer Kanzleien in Hannover und Speyer. Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.